Gewonnen und doch verloren
Die gute Nachricht zuerst:
Den Demonstranten gegen den G8-Gipfel ist es heute gelungen, die Polizei zu narren bzw. zu überrennen. Zwar gab es wohl den ein oder anderen Steinwurf bzw. Sachbeschädigungen sowie den Einsatz von Wasserwerfern und Knüppeln, aber ansonsten blieb es friedlich. (Sitzblockaden sind eine Ordnungswidrigkeit, kein Verbrechen!)
Wenn man die Berichte liest, dann ergibt sich folgender Ablauf:
- Die G8-Gegner teilen sich in mehrere Gruppen, um verschiedene Ziel zu erreichen bzw. zu besetzen.
- Dabei werden z.T. die öffentlichen Straßen sowie die "Molli"-Bahn durch Sitzblockaden versperrt, zum anderen geht's querfeldein in Richtung Zaun.
- Da die Zufahrtsstrecken blockiert sind, kommt die Polizei mit ihren Mannschaftstransportern nicht durch, so daß die querfeldein operierenden G8-Gegner die vorhandenen Polizeisperren einfach "überrennen" können: Versuch' mal mit 10 Leuten 100 Leute am weiterlaufen zu hindern! ;-)
- Am Ende erreichen wohl etliche Protestler den Zaun selbst, versuchen aber nicht, diesen zu überwinden.
- Die Polizei setzt Transporthubschrauber ein, damit sie die benötigten Polizisten an die entsprechenden Ort verlegen kann.
- Durch die weitestgehende Blockade der Straßenverbindungen müssen die Journalisten per Boot zum Ort des Gipfels gebracht werden.
Gegenwärtig stehen sich wohl die Demonstranten und die Polizei 250 Meter vor dem Zaun gegenüber, ohne daß dies irgendwelche weiteren Folgen hätte.
Das war die gute Nachricht! Die schlechte Nachricht kommt aus Karlsruhe, wo das Bundesverfassungsgericht sitzt:
Der Sternmarsch, welcher am Zaun um Heiligendamm sein Ziel erreichen sollte, bleibt verboten, da nach wie vor die Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern gilt. Diese Entscheidung des OVG besagt, daß ein allgemeines weitreichendes Versammlungsverbot um Heiligendamm für die Zeit des G8-Gipfels herrscht. Der dagegen vorgebrachte Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde von diesem abgelehnt.